Brandenburgischer Denkmalpflegepreis 2023
Auslobung
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verleiht seit 1992 den
Brandenburgischen Denkmalpflegepreis für herausragende Leistungen auf dem
Gebiet der Bau- und Bodendenkmalpflege.
Der Brandenburgische Denkmalpflegepreis in Höhe von insgesamt bis zu
18.000 € wird an Bürgerinnen und Bürger, bürgerschaftliche Initiativen oder
juristische Personen des privaten Rechts verliehen für
- vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen,
technischen Denkmalen sowie archäologischen Denkmalen und
- richtungsweisende Beispiele denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen.
Es können weiterhin bis zu drei Anerkennungen ausgesprochen werden für
- die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und
- langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege.
Für den Denkmalpflegepreis 2023 können Vorschläge bis zum 15.05.2023 unter
dem Stichwort „Denkmalpflegepreis 2023“ beim
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Referat 33
Dortustraße 36
14467 Potsdam
eingereicht werden. Die Richtlinie für die Vergabe kann unter
https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/start/kultur/kulturelles-erbe-
erinnerungskultur/denkmalpflege/denkmalpflegepreis/
eingesehen werden. Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Die Unterlagen sollten elektronisch eingereicht werden und zur besseren Vergleichbarkeit möglichst
einheitlich aufgebaut sein. Es wird deshalb gebeten, die Bewerbungen digital oder alternativ im DIN A4 -
Format, kopierfähig (einseitig beschrieben, nicht gebunden) mit folgenden Angaben einzureichen:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse der vorgeschlagenen Person oder Gruppe,
- Beschreibung der Maßnahme mit Fotomaterial, Plänen,
- Begründung sowie weitere geeignete Unterlagen,
- Beschreibung und Würdigung der vorgeschlagenen Gruppe/Vereinigung,
- bei publizistischen Leistungen Kopien der Presseartikel, Manuskripte u. ä.,
- Erscheinungsjahr oder Sendetermin.
Eigenbewerbungen sind möglich.
Eine Jury schlägt der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die
Auszuzeichnenden vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Preises besteht
nicht. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat das Recht,
alle eingereichten Unterlagen im Rahmen einer Dokumentation sowie in
Publikationen und Ausstellungen im In- und Ausland honorar- und kostenfrei
unter Nennung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu veröffentlichen.
Wenn die eingereichten Unterlagen zurückgesandt werden sollen, vermerken Sie
dies bitte in dem Anschreiben. Eine Rücksendung der Unterlagen in Papierform
kann nur erfolgen, wenn den Unterlagen ein ausreichend frankierter
Rücksendeumschlag beigefügt wurde. Nicht aussagefähige Unterlagen
werden von der Jury nicht berücksichtigt.