Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des
Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den
Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft
verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des
Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die
Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m 3 umbauten Raum,
• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
• die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m 3
umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen
Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik
nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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