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Wahlergebnisse

 

 

 

Achtung !

Aktueller Hinweis bezüglich der Wahlergebnisse zur Bundestagswahl 2021 !

Beträgt die Zahl der Wähler in einem Stimmbezirk weniger als 50, kommt der § 68 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) zur Anwendung, d.h. in dem betroffenen Stimmbezirk kommt es nicht zur Auszählung und Erfassung der Stimmen. Die Stimmen des betroffenen Stimmbezirks werden in einem „aufnehmenden“ Stimmbezirk ausgezählt und werden im Wahl-Abwicklungs-System in dessen Erfassungsmaske erfasst. Die betroffenen Stimmbezirke werden auf der Grafik mit ausbleibend betitelt und mit „Null“ angegeben.

Betroffene Stimmbezirke:

1405 Vettin          Auszählung erfolgt in 1404 Kehrberg

1417 Tacken      Auszählung erfolgt in 1420 Tangendorf