Bauabgangsstatistik 2019 im Land Brandenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes
(Hochbaustatistikgesetz – HbBauStatG) regelt, dass für den
Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohnungs- und Wohngebäudebestandes für Ihre Gemeinde.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümer
- den Abbruch von Wohngebäuden bis zu 1.000 m³ umbauten
Raum,
- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum
(Wohnräume, Wohnungen)
- die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Die Erhebungsunterlagen liegen für Sie kostenfrei bei Ihrem Amt, Ihrer amtsfreien
Gemeinde bzw. kreisfreien Stadt bereit.
Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)
Bauamt, Frau Raffael
Steindamm 21
16928 Groß Pankow (Prignitz)
Tel. 033983 789-21
E-Mail.
Außerdem ist der Erhebungsbogen online abrufbar unter:
www.statistik-bw.de/baut/html/
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist.
In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Berlin, November 2019